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Rathaus 2.0

abgelehnt

in zentralen Punkten abgelehnt
Das digitale Rathaus kann Wirklichkeit werden

Nicht zuletzt die Covid 19-Pandemie hat deutlich gemacht, dass Deutschland auf dem Gebiet der Digitalisierung öffentlicher Leistungen und Stellen Nachholbedarf hat.

Auf Bundesebene wurde hierzu das Onlinezugangsgesetz (OZG) geschaffen, welches die digitale Verfügbarkeit der ca. 6.000 Verwaltungsleistungen in Deutschland bis Ende 2022 zum Ziel hat. Wenngleich eine rechtzeitige Zielerreichung unwahrscheinlich ist, werden dennoch erhebliche Fortschritte auf diesem Gebiet erzielt. Der Freistaat Bayern unterstützt die Bemühungen der Bundesrepublik durch den sog. OZG-Booster und hat in den letzten Monaten ein zentrales Bürgerportal, das Bayern-Portal, geschaffen. Auch hier werden signifikante Verbesserungen in nächster Zeit zu erwarten sein.

Im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung ist es nach unserer Ansicht nun nötig, dass auch die Stadt Höchstädt ihren Teil für eine erfolgreiche Digitalisierung leistet. Statt teurer und durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zu leistende Insellösungen durch „Eigen-Apps“ fordern wir daher, die durch den Freistaat erstellten Lösungen zu nutzen, zu unterstützen und – wo nötig – zu ergänzen. 

Wir fordern:

1.     Die Stadt Höchstädt überträgt ab 1. Januar 2023 Sitzungen des Stadtrats via  Livestream und speichert die Sitzungen zum Nachsehen für 12 Monate auf der Homepage. Hierzu sind die Geschäftsordnung zu ändern, Einwilligungserklärungen aller Stadträte einzuholen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen. 
>>> Ablehnung durch den Stadtrat

2.     Die Stadtverwaltung legt für jeden Stadtrat eine eigene E-Mail-Adresse nach dem Muster Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an.
>>> Ablehnung durch den Stadtrat


Zusätzlich soll nach schriftlicher Zustimmung jedes Mitgliedes, dessen Geburtsjahr auf der Homepage hinterlegt werden, damit auch die Transparenz hinsichtlich der Altersstruktur des Gremiums gegeben ist.
>>> Zustimmung durch den Stadtrat

3.     Die App „Bayern Funk“ wird in der Stadt Höchstädt [unser Änderungsantrag: nach erfolgreicher Evalulierung eines Bedarfs] eingeführt.
>>> Zustimmung durch den Stadtrat

4.     Die Stadt Höchstädt setzt sich in der VG-Versammlung aktiv für die Implementierung möglichst aller Verwaltungsleistungen im BayernPortal ein.
>>> Mitteilung der VG: Umsetzung des vollständigen Pakets geplant